Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in

Ansprechpartner
Frau
Silke Schulze-Garbe
Tel: 02937 55697-14
Fax: 02937 55697-52
Ihre Sicherheit ist unser Ziel!
Sicherheit am Arbeitsplatz ist unverzichtbar und gesetzlich vorgeschrieben. Mit unserer praxisorientierten Ausbildung zum Brandschutzhelfer erhalten Sie das nötige Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um im Ernstfall richtig zu handeln und Brände effektiv zu bekämpfen.
Warum sollten Sie Brandschutzhelfer werden?
Unternehmen sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu schulen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Dies erfolgt durch fachkundige Unterweisungen und praktische Übungen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büronutzung) nach ASR A2.2 ist in der Regel ausreichend.
Zur Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse empfiehlt es sich die Ausbildung alle 3-5 Jahre oder nach Änderungen in der Brandschutzordnung zu wiederholen.
Bei wesentlichen Änderungen sind kürzere Abstände erforderlich
Die abschließende Bestellung zum Brandschutzhelfer erfolgt im Unternehmen nach erforderter Einweisung im Betrieb.
In dieser praxisorientierten Brandschutzhelfer-Ausbildung lernen Sie alles, was Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wissen müssen. Außerdem umfasst die Schulung zum Brandschutzhelfer*in auch eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern.
Diese Ausbildung zum Brandschutzhelfer entspricht der DGUV Information 205-023 und ASR A2.2.