Mutter-Kind-Kuren (MGW)
Ansprechpartner
Frau
Rita Klein
Tel: 02937 55697-16
klein@kv-arnsberg.drk.de
Mutter-Kind-Kuren (MGW)
Sie sind erschöpft, Ihre Gesundheit ist gefährdet oder angeschlagen. Die Gründe, die eine Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme für Mütter oder auch Väter erforderlich machen, sind so vielfältig wie die Lebensumstände von Familien. Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit dem 01.07.2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Ihr Hausarzt bescheinigt die Notwendigkeit der Maßnahme durch ein Attest. Anträge erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt. Diese vom Arzt ausgefüllten Anträge müssen zur Bewilligung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Mit dem Bewilligungsbescheid der Krankenkasse suchen Sie die DRK-Geschäftsstelle auf und beantragen einen Kurplatz.
Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme. Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10,00 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Frau Klein im DRK-Kreisverband Arnsberg e. V. (02937 55697-16) berät Sie gern über alle im Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen, z. B. zur Einrichtung für die Dauer des Aufenthaltes. Sie übernimmt ggf. die Reservierung in einer geeigneten DRK-Einrichtung.
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen speziell zu Mutter-Kind-Maßnahmen: